Leben bis zuletzt - und dem eigenen Willen Ausdruck verleihen
04.10.2014
09:00–12:00
Unsere Gesundheit ist nicht absolut verfügbar und unser Leben begrenzt. Wir wissen das und verdrängen es trotzdem nur zu gerne. Doch was passiert mit uns und unseren Vermögens-werten, wenn wir wegen Krankheit, Unfall oder Tod nicht mehr in der Lage sind, selber darüber zu entscheiden?
Das neue Erwachsenenschutzrecht, welches am 1. Januar 2013 in Kraft getreten ist, regelt das Selbstbestimmungsrecht, wenn die Urteils- oder Handlungsfähigkeit eingeschränkt ist. Die Vielfalt an Möglichkeiten ist nicht einfach zu überblicken. Mit der Broschüre „Zum Abschluss meiner Lebensreise“ hat die Reformierte Kirche des Kantons Zürich eine verständliche Übersicht geschaffen, die dabei helfen kann, das Selbstbestimmungsrecht verantwortungsbewusst wahrzunehmen.
Vreni Burkhard, Hauptverfasserin der Broschüre, zeigt an diesem Morgen auf, dass es ein Zeichen von Selbstverantwortung und Rücksicht auf unsere Angehörigen ist, wenn wir uns mit Fragen um unser Lebensende beschäftigen und letzte Wünsche klären. Der zweite Teil der Veranstaltung befasst sich mit der Frage, wie wir die Selbstbestimmung wahrnehmen können.