Bahnhof Affoltern: Perronverlängerung

Plangenehmigungsverfahren 19. November 2025

Ordentliches eisenbahnrechtliches Plangenehmigungsverfahren mit UVP Planvorlage der Schweizerischen Bundesbahnen SBB betreffend Perronverlängerung Furttal 320 m Bahnhof Zürich Affoltern, Zürich

 

Gemeinde Zürich Affoltern 

Gesuchstellerin Schweizerische Bundesbahnen SBB

Gegenstand

Beim Bahnhof Zürich Affoltern müssen die beiden bestehenden Aussenperrons von heute 220 m auf 320 m verlängert werden. Der gesamte Bahnhof inklusive der Zugänge muss auf die aktuell gültigen Vorgaben gemäss Behindertengleichstellungsgesetz angepasst werden. Bei der Personenunterführung (PU) Zehntenhausstrasse müssen die bestehenden Treppenzugänge durch stufenfreie Zugänge ersetzt werden. Bei beiden Aufgängen (Nord und Süd) wird dafür jeweils ein Lift vorgesehen. Im Weiteren ist der Ersatz von Beleuchtung, Beschallung und Uhren vorgesehen. Die bestehende Veloabstellanlage wird abgebrochen und beim Aufgang Nord der PU Zehntenhausstrasse neu erstellt. 

Im Rahmen dieses Projekts werden keine baulichen Massnahmen an der Fahrbahn umgesetzt. Es wurde aus Kostengründen entschieden, den Umbau erst mit der Fahrbahnerneuerung (FbE) 2036 zu realisieren. Weitere Informationen entnehmen Sie dem Plangenehmigungsgesuch. 

Für Detailinformationen wird auf die öffentlich zur Einsichtnahme aufgelegten Planunterlagen verwiesen. 

Verfahren

Das Plangenehmigungsverfahren richtet sich nach dem Verwaltungsverfahrensgesetz vom 20. Dezember 1968 (VwVG; SR 172.021), soweit das Eisenbahngesetz vom 20. Dezember 1957 (EBG; SR 742.101) nicht davon abweicht. Leitbehörde für das Verfahren ist das Bundesamt für Verkehr (BAV). 

Öffentliche Auflage 

Die Planunterlagen können vom 20. November 2025 bis 05. Januar 2026 während den ordentlichen Öffnungszeiten an folgenden Stellen eingesehen werden: 

Stadt Zürich, Tiefbauamt, Beatenplatz 2, 8001 Zürich, Haus der industriellen Betriebe (HIB), 3. Stock (Empfang) 

Zudem sind die Gesuchsunterlagen im Internet unter www.zh.ch/auflagen-eisenbahnen publiziert. 

Aussteckung 

Die durch das geplante Werk bewirkten Veränderungen werden während der Auflagefrist im Gelände ausgesteckt und die Hochbauten werden profiliert (z.B. Terrainveränderungen, Rodungen, Rechtserwerb etc.). 

Einsprachen 

Wer nach den Vorschriften des VwVG Partei ist, kann während der Auflagefrist bei der Genehmigungsbehörde Einsprache erheben. 

Wer nach den Vorschriften des Bundesgesetzes über die Enteignung vom 20. Juni 1930 (EntG; SR 700) Partei ist, kann während der Auflagefrist sämtliche Begehren nach Art. 33 EntG geltend machen (Einsprachen gegen die Enteignung; Begehren nach den Art. 7 – 10 EntG; Begehren um Sachleistung nach Art. 18 EntG; Begehren um Ausdehnung der Enteignung nach Art. 12 EntG; die geforderte Enteignungsentschädigung nach Art. 16 und 17 EntG). 

Wird durch die Enteignung in Miet- und Pachtverträge eingegriffen, die nicht im Grundbuch vorgemerkt sind, so haben die Vermieter und Verpächter davon ihren Mietern und Pächtern sofort nach Empfang der persönlichen Anzeige Mitteilung zu machen und den Enteigner über solche Miet- und Pachtverhältnisse in Kenntnis zu setzen (Art. 32 Abs. 1 EntG). 

Einsprachen müssen schriftlich und im Doppel innert der Auflagefrist (Datum der Postaufgabe) beim Bundesamt für Verkehr, Sektion Bewilligungen I / II, 3003 Bern eingereicht werden. Wer keine Einsprache erhebt, ist vom weiteren Verfahren ausgeschlossen 

Einwände betreffend die Aussteckung sind sofort, jedenfalls aber vor Ablauf der Auflagefrist beim BAV vorzubringen (Art. 18c Abs. 2 EBG).

Enteignungsbann

Mit der Zustellung der persönlichen Anzeige oder des Enteignungsgesuchs an den zu Enteignenden dürfen ohne Zustimmung des Enteigners keine die Enteignung erschwerenden rechtlichen oder tatsächlichen Verfügungen mehr getroffen werden (Art. 42 EntG). Für den aus dem Enteignungsbann entstehenden Schaden hat der Enteigner vollen Ersatz zu leisten (Art. 44 Abs. 1 EntG).

19. November 2025

Bundesamt für Verkehr

Amt für Mobilität, Kanton Zürich

 

Publikation

Gesuchsunterlagen im Internet unter www.zh.ch/auflagen-eisenbahnen

 

Im Projekt sind die folgenden Termine vorgesehen: 

  • Genehmigung Bauprojekt 12/2025 
  • Vorliegen PGV-Verfügung 04/2027 
  • Ausführung 02/2029 – 03/2030 
  • Inbetriebnahme: 12/2029 
Baustelleninformation 01.09.2025, Bauarbeiten Affoltern Bhf

Baustelleninformation

Bauzeit: 01.09.2025 bis 03.10.2025

Bauarbeiten Affoltern Bhf

Im Zusammenhang mit der künftig geplanten Perronverlängerung der SBB am Bahnhof Zürich Affoltern, schafft das Tiefbauamt einen neuen direkten Zugang von der Sportanlage Fronwald zum Perron und eine neue Verbindung zum Perron auf Gleis 1 im Bereich der Sammelstelle. Ausserdem werden der Fussweg und die Velospur in der Unterführung getauscht, damit die Treppe neu direkt auf den Fussweg führt. Auf der Seite des Sportplatzes plant das TAZ ein Plätzchen mit Bänken und drei neuen Bäumen.

Bauprojekt auf dem Stadtplan ansehen

 

Perronverlängerung und hindernisfreie Unterführung Zehntenhausstrasse, April 2024

Bahnhof Affoltern: Perronverlängerung und hindernisfreie Unterführung Zehntenhausstrasse

Die SBB verlängern die Perrons in den Bahnhöfen im Furttal für 300 Meter lange Zugkompositionen. Damit soll die Kapazität der Züge zwischen Regensdorf und HB erhöht werden. Beim Bahnhof Affoltern wird das Perron in Richtung Seebach um ca. einen Drittel, das heisst um rund 95 Meter verlängert. Die SBB haben mit der Planung im Januar 2021 begonnen. Gemäss Planung sollen die Perrons ab Ende 2026 verlängert werden. Die Perronverlängerung umfasst die Teilverbreiterung der Perrons auf eine Breite von 3.50 Meter, die Anpassung der Bahntechnikanlagen im Bereich der Perronverlängerungen, die Anpassung bzw. Erweiterung der Stützmauer entlang Perron 1 sowie zusätzliche Halteorttafeln (Halteort der Züge bleibt auf das Perronende West ausgerichtet). Die Perrondächer werden nicht verlängert. Die Anzahl Veloabstellplätze bleibt insgesamt erhalten. Zudem ist vorgesehen, dass es einen Richtungswechsel gibt, das heisst der Zug in Richtung HB wird neu auf Perron 2 fahren, der Zug in Richtung Regensdorf auf Perron 1.

Die Unterführung Zehntenhausstrasse soll hindernisfrei werden. Auf beiden Seiten der Unterführung soll ein Lift eingerichtet werden. Dies ist aber erst ab 2030 vorgesehen. Die SBB begründen diese Etappierung mit ihrer finanziellen Situation.

Im Rahmen der öffentlichen Planauflage im Herbst 2024 kann sich die Bevölkerung informieren und Einsprache erheben. Zudem planen die SBB Anwohnerschreiben. Zurzeit prüfen die SBB noch, ob Sprechstunden mit der Projektleitung angeboten werden, um das Projekt zu erläutern und Fragen zu beantworten.

 

Städtischer Teil

Auch die Stadt beteiligt sich am Projekt. Der Wendehammer nördlich der Bahngleise soll aufgewertet werden: Entsiegelung, Bänke, Veloständer etc. Dies soll Ende 2024 realisiert werden. Weiter soll ein neuer Zugang zum Perron vom Sportplatz geschaffen werden. Der Durchstich ist als Kundenprojekt beim SBB-Projekt der Perronverlängerung am Bahnhof Affoltern angehängt. Zudem sollen auf dem Areal neben dem Migrolino Parkplätze eingerichtet werden. Zudem sollen dort Bäume gepflanzt werden. Es gibt eine schmale direkte Verbindung von der Jonas-Furrer-Strasse zum Perron. Eine breite wie ursprünglich geplant, ist aus Sicherheitsgründen nicht möglich. Die Entsorgungsstelle bleibt erhalten.

 

Das Quartier fordert

  • Keine Etappierung Perronverlängerung und Massnahmen Unterführung
    Antwort SBB: Aufgrund der fehlenden Finanzierung für das Jahr 2028 soll die Personenunterführung Zehntenhausstrasse  nach aktuellem Terminplatz frühestens 2030 umgebaut werden.
  • Verlängerung des Perrondachs auf der Südseite des Bahnhofs. Es ist zurzeit 75 Meter lang und somit kürzer als bei vielen anderen Bahnhöfen. Nach der Perronverlängerung hat dieses eine Länge von rund 300 Metern.
    Antwort SBB: Die beiden Perrons sind im Hauptbereich mit bestehenden Perrondächern ausgerüstet. Nach dem Reglement der SBB sind die Hauptzugänge mit Überdachungen zu planen und die Nebenzugänge ohne Dach.
  • Attraktive Verbindung von der Jonas-Furrer-Strasse zum Perron. Die heutige Verbindung führt zurzeit über die Entsorgungsstelle beziehungsweise über Brachland. Eine klare Verbindung würde die Achse Tramhaltestelle Zehntenhausplatz zum Bahnhof stärken.
    Antwort SBB: Der Zugang Jonas-Furrer-Strasse zum Perron liegt im Eigentum der Stadt Zürich. Ein geplanter Zugang über die Entsorgungsstelle auf den Perron wurde im Zuge des Verfahrens Genehmigung von Bauarbeiten/Projekten, die an das Bahnareal grenzen seitens SBB auf Grund Gefahrenstelle Autoverkehr/Perron abgelehnt. Die Stadt verzichtet auf diesen Zugang.
  • Öffentliches WC und Trinkbrunnen auf dem Bahnareal – wenn nicht als Massnahme im Rahmen der Perronverlängerung, dann als separates Aufwertungsprojekt. Das WC im Migrolino kann nur mit Schlüssel, den das Personal hat, benutzt werden.
    Antwort SBB: Seitens SBB-Immobilien gibt es aktuell keinen Entscheid, dass in Affoltern keine WC-Anlage gebaut wird. Im Gegenteil. Es fehlt eine zukunftssichere Fläche, auch wegen dem Bauprojekt. Haben wir einen sinnvollen Standort zur Verfügung, bauen wir ein WC. Es müssen die beiden Bauprojekte von SBB-Infrastruktur und der Stadt Zürich abgewartet werden.

April 2024 (pm.)

Projektübersicht 21.03.2024

Projektübersicht 21.03.2024

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