Binzmühlestrasse Sanierung
Ab Oktober 2024 startet die Sanierung der Binzmühlestrasse im Abschnitt Seebacher- bis Kügeliloostrasse. Dabei werden Kanalisations-, Wasser- und Stromleitungen erneuert und die Bushaltestellen «Mötteliweg» hindernisfrei ausgebaut. Nach Abschluss der Bauarbeiten werden beidseitig Velostreifen markiert und Tempo 30 eingeführt. Zwischen einigen Baumrabatten wrid der Asphalt aufgebrochen und die Grünstreifen durchgängig gemacht. Dabei werden im Winter 2025/2026 vier kranke Strassenbäume ersetzt.
Die Bauarbeiten beginnen am 16. Oktober 2024 mit der Installation der Baustelle im Bereich der Hürst- und Zelglistrasse. Über die Weihnachtsfeiertage 2024 bis zum 12. Januar 2025 finden keine Bauarbeiten statt.
Ab Montag, 13. Januar bis voraussichtlich Dezember 2025 verlagern sich die Bauarbeiten auf den Abschnitt Zelgli- bis Kügeliloostrasse.
Das Wichtigste in Kürze
- Bauzeit: Mitte Oktober 2024 bis Dezember 2025
- Bauarbeiten: Erneuerung der Kanalisations-, Wasser- und Stromleitungen, hindernisfreier Ausbau der Bushaltestelle «Mötteliweg», durchgehende Velostreifen
- Kosten: 8,2 Millionen Franken
www.stadt-zuerich.ch/ted/de/index/taz/bauen/binzmuehlestrasse.html
Medienmitteilung 17. Mai 2023, Tiefbauarbeiten in der Binzmühlestrasse
Der Stadtrat hat für Tiefbauarbeiten und Aufwertungsmassnahmen in der Binzmühlestrasse, neue Ausgaben in der Höhe von 858 000 Franken sowie gebundene Ausgaben in der Höhe von 7,352 Millionen Franken bewilligt.
ERZ Entsorgung + Recycling Zürich und die Wasserversorgung erneuern in der Binzmühlestrasse im Abschnitt Nr. 370 bis Zelgli, respektive Hürststrasse einen Mischabwasserkanal und alte Wasser‑ und Quellwasserverteilleitungen. Daneben werden auch Unterflurhydranten durch Überflurhydranten ersetzt.
Im Rahmen des koordinierten Bauens wird die Bushaltestelle «Mötteliweg» in beiden Fahrtrichtungen hindernisfrei ausgebaut, wofür sie teilweise in einen geraden Streckenabschnitt verschoben werden muss. Für neue Velostreifen erwirbt die Stadt nördlich, zwischen Hürst‑ und Kügeliloostrasse sowie westlich der Kreuzung Binzmühle‑/Hürststrasse insgesamt rund 220 Quadratmeter Land, ausserdem werden 11 Blaue‑Zone‑Parkplätze abgebaut, um Platz für das Velo zu gewinnen.
Entlang des südlichen Trottoirs zwischen Liegenschaft Nr. 223 und Nr. 259 verläuft eine Baumreihe mit 21 Bäumen, von denen 4 aufgrund schlechter Vitalität ersetzt werden müssen. Die Baumbilanz bleibt unverändert. Bei allen Bäumen wird zur Verbesserung des Lebensraums unterirdisch mehr Wurzelraum geschaffen, indem die Baumgruben erweitert und soweit möglich zusammengehängt werden. Wo möglich, werden die gegenwärtig offen begrünten Baumscheiben zu grösseren Grünflächen verbunden, was der Hitzeminderung dient. Der Baubeginn ist für Mitte 2024 geplant. Die Arbeiten dauern voraussichtlich bis Mitte 2025.
STADT ZÜRICH
Strassenbauprojekt mit Rechtserwerb: Binzmühlestrasse im Abschnitt Binzmühlestrasse 385 – Kügeliloostrasse, öffentliche Planauflage gemäss §§ 16 und 17 des Strassengesetzes des Kantons Zürich
Nach Durchführung des Mitwirkungsverfahrens (§ 13 StrG, LS 722.1) wird folgendes Projekt gemäss §§ 16 und 17 StrG öffentlich aufgelegt:
Erstellung von beidseitigem Velostreifen, behindertengerechter Ausbau der beiden Bushaltestellen Mötteliweg, was eine Verschiebung der südseitigen Haltstelle in Richtung Oerlikon bedingt, Aufhebung von Parkplätzen auf der Binzmühlestrasse zugunsten des Velostreifens, Erstellung von Trottioirüberfahrten in der Zelglistrasse, Kügeliloostrasse, Zelghalde und Hürststrasse sowie dadurch bedingte Aufhebung von Stop und Kein Vortritt bei den erwähnten Einmündungen sowie der beiden Fussgängerstreifen im Bereich Hürststrasse, Fällung und teilweise Ersatz von Bäumen aufgrund Strassenverbreiterung, Ersatz Kanal- und Werkleitungen sowie Belagserneuerung im gesamten Perimeter.
Das Projekt ist – soweit darstellbar – ausgesteckt bzw. markiert.
Die Pläne liegen während 30 Tagen beim Tiefbauamt der Stadt Zürich, Werdmühleplatz 3, Amtshaus V, 8001 Zürich, im Korridor des 4. Stocks zur öffentlichen Einsichtnahme auf und können jeweils von Montag bis Donnerstag von 07.00 bis 18.00 Uhr und am Freitag von 07.00 bis 17.00 Uhr eingesehen werden.
Anmerkung: Die neuen Verkehrsvorschriften werden zeitgleich mit separater Verfügung durch die Vorsteherin des Sicherheitsdepartements angeordnet (vgl. Publikation im Tagblatt der Stadt Zürich vom 20. November 2019, Verkehrsvorschriften [Kreis 11]).
Die Planauflage dauert von Freitag, 22. November bis Montag, 23. Dezember 2019.
Gegen das Strassenbauprojekt kann innerhalb der Auflagefrist schriftlich per Briefpost beim Tiefbauamt der Stadt Zürich, Werdmühleplatz 3, 8001 Zürich, Einsprache erhoben werden. Mit der Einsprache können alle Mängel des Projekts geltend gemacht werden. Zur Einsprache ist berechtigt, wer durch das Projekt berührt ist und ein schutzwürdiges Interesse an dessen Änderung oder Aufhebung hat. Die Einsprache muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Allfällige Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen (§ 17 StrG; §§ 21 ff. VRG, LS 175.2). Das Verfahren ist für die unterliegende Partei in der Regel kostenpflichtig (§ 13 Abs. 2 VRG).
Einsprachen gegen die Enteignung sowie Begehren um Durchführung von Anpassungsarbeiten sind von den direkt Betroffenen ebenfalls innerhalb der Auflagefrist beim Tiefbauamt der Stadt Zürich, Werdmühleplatz 3, 8001 Zürich einzureichen (§ 17 StrG; §§ 21 ff. VRG).
Die Auflagedokumente finden Sie unter www.stadt-zuerich.ch/planauflagen (Link aktiv ab 22. November 2019).
Tiefbauamt Die Direktorin
Zürich, 20. November 2019