Nothilfe für Selbständige und Kleinstunternehmende

Kleinstunternehmerinnen und Kleinstunternehmer können vorläufig bis zum Dienstag, 16. Juni 2020 ein Gesuch für Nothilfe stellen.

Dies gilt auch für Selbständigerwerbende, die bereits von der finanziellen Nothilfe profitiert haben: Wenn sie die Anspruchskriterien weiterhin erfüllen, können sie ein Gesuch für einen zweiten Beitrag stellen.

Zürich, 14. April 2020

Medienmitteilung

Zweite Runde für Nothilfe für Selbständigerwerbende und Kleinstunternehmerinnen und -unternehmer

Wer selbständig als Kleinstunternehmerin oder -unternehmer von der Coronavirus-Krise betroffen ist, kann in der Stadt Zürich Nothilfe beantragen. Über 1000 Gesuche sind bisher eingegangen, ausbezahlt werden pauschal 2500 Franken. Der Stadtrat hat angesichts der Verlängerung der Eindämmungsmassnahmen durch den Bund eine zweite Runde an Nothilfe-Beiträgen eröffnet. Direkt oder indirekt Betroffene können neu bis zum 30. April 2020 ein Erst- oder – sofern sie bereits Nothilfe erhalten haben – ein Zweitgesuch um Nothilfe stellen.

Die Stadt Zürich hat Ende März (Medienmitteilung vom 27. März 2020) die Nothilfe für Selbständigerwerbende und Kleinstunternehmende in Form von pauschal 2500 Franken pro Ge- such lanciert. Das Hilfsangebot ist auf grosse Nachfrage gestossen: Inzwischen sind 1073 Gesuche eingegangen, rund die Hälfte (46 %) wurde bewilligt und der grösste Teil (438 Ge- suche) auch bereits ausbezahlt. Die meisten bewilligten Gesuche kamen aus den folgenden Branchen: Taxi-Gewerbe (37 %), Fotografie (8 %) und Gesundheitswesen (8 %). Die häufigsten Gründe für die Ablehnung eines Gesuchs waren, dass der Antrag nicht vollständig war (37 %), die Gesuchstellenden nicht in Zürich wohnen (32 %) oder zu hohe liquide Mittel aufweisen (9 %).

Weitere Unterstützungsmassnahmen für Selbständigerwerbende nötig

Noch immer befinden sich viele Selbständige und Kleinstunternehmerinnen und -unternehmer in einer finanziellen Notlage. Betroffene, die aufgrund der in der Corona-Ver- ordnung des Bundes erwähnten Massnahmen ihre Leistungen derzeit nicht anbieten dürfen, werden durch den Bund und den Kanton teilweise entschädigt. Keine finanzielle Hilfe erhalten jedoch Selbständigerwerbende, die weiterhin arbeiten dürfen, aber unter massiven Umsatzeinbrüchen leiden. Für diese Gruppe fehlt auf nationaler Ebene weiterhin eine Lösung. Der Stadtrat hat deshalb die Zürcher Nothilfe für Selbständigerwerbende und Kleinstunternehmende um eine zweite Runde verlängert. Bezugsberechtigt sind weiterhin sowohl direkt als auch indirekt von der Coronavirus-Krise betroffene Unternehmerinnen und Unternehmer.

Zweitgesuche möglich

Selbständigerwerbende sowie geschäftsführende Inhaberinnen und Inhaber von Kleinstun- ternehmen mit maximal zwei Personen können deshalb neu bis zum 30. April 2020 ein Erst- oder – sofern sie bereits Nothilfe erhalten haben – ein Zweitgesuch um Nothilfe stellen. Das neue Antragsformular für Nothilfe für mittellose Kleinstunternehmende sowie die Voraussetzungen für die Nothilfe finden sich unter www.stadt-zuerich.ch/ku-nothilfe. Weiterhin werden Betroffene zudem bei der Hotline mit der Nummer 044 412 61 62 sowie am Schalter an der Konradstrasse 58 beraten.

Die Nothilfe für Selbständigerwerbende und Kleinstunternehmerinnen und -unternehmer ist eine von mehreren Massnahmen des Stadtrats, um die Zürcher Wirtschaft bei der Bewälti- gung der grossen Herausforderungen im Zusammenhang mit der Coronavirus-Krise zu unterstützen. Über die bereits – ergänzend zu Bund und Kanton – beschlossenen Massnahmen orientiert die Website www.stadt-zuerich.ch/coronavirus-wirtschaft . Dort finden Unternehmen, Arbeitnehmende und Selbständigerwerbende auch weitere hilfreiche Informationen und Angebote. Die Wirtschaftsförderung der Stadt Zürich steht den lokalen Unternehmen ebenfalls mit Rat zur Seite.

 

Stadt Zürich Stadtkanzlei Stadthaus Stadthausquai 17 Postfach, 8022 Zürich

Tel. 044 412 36 99 Fax 044 270 99 80 www.stadt-zuerich.ch

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