Käferholzstrasse, Abschnitt Wehntalerstrasse bis Krematorium

Strassenbauprojekt mit Rechtserwerb: Käferholzstrasse, Abschnitt Wehntalerstrasse bis Krematorium, öffentliche Planauflage gemäss §§ 16 und 17 des Strassengesetzes des Kantons Zürich

 

Nach Durchführung des Mitwirkungsverfahrens (§ 13 StrG, LS 722.1) wird folgendes Projekt gemäss §§ 16 und 17 StrG öffentlich aufgelegt:

Durchgängige Verbreiterung der beidseitigen Gehwege, Verlängerung der bestehenden Tempo-30-Zone bis hinter die Haltestelle Maienweg, Hindernisfreier Ausbau der Haltestellen Althoos und Maienweg, Aufhebung von Fussgängerstreifen und Ersatz durch Vertikalversätze, Pflanzung von Bäumen, Strasseneinengungen im Bereich der Schule Käferholz, Umsetzung der Velovorzugsroute, Aufhebung von Parkplätzen, Erstellung von Trottoirüberfahrten, Aufhebung von Rechtsvortritten an allen Kreuzungen aufgrund der Velovorzugsroute, teilweise Ersatz der Beleuchtung, Erneuerung von Werkleitungen sowie Ersatz Oberbau und Kanalisation im gesamten Projektperimeter.

 

Das Projekt ist – soweit darstellbar – ausgesteckt bzw. markiert.

Die Projektunterlagen liegen während 30 Tagen beim Tiefbauamt der Stadt Zürich, Werdmühleplatz 3, Amtshaus V, 8001 Zürich, im Korridor des 4. Stocks zur öffentlichen Einsichtnahme auf und können jeweils von Montag bis Donnerstag von 07.00 bis 18.00 Uhr und am Freitag von 07.00 bis 17.00 Uhr eingesehen werden.

Anmerkung: Die neuen Verkehrsvorschriften im Zusammenhang mit dem Strassenbauprojekt werden zeitgleich mit separater Verfügung durch die Vorsteherin des Sicherheitsdepartements angeordnet (vgl. Publikation im elektronischen Amtsblatt [stadt-zuerich.ch/amtsblatt] am 18. Oktober 2023 sowie im Tagblatt der Stadt Zürich vom 18. Oktober 2023, Verkehrsvorschriften [Kreis 11]). Weitere Unterlagen zu den neuen Verkehrsvorschriften liegen mit den Projektunterlagen wie oben aufgeführt zur Einsichtnahme auf.

 

Die Planauflage dauert von Freitag, 20. Oktober bis Montag, 20. November 2023. Gegen das Strassenbauprojekt kann innerhalb der Auflagefrist schriftlich per Briefpost beim Tiefbauamt der Stadt Zürich, Werdmühleplatz 3, 8001 Zürich, Einsprache erhoben werden. Mit der Einsprache können alle Mängel des Projekts geltend gemacht werden. Zur Einsprache ist berechtigt, wer durch das Projekt berührt ist und ein schutzwürdiges Interesse an dessen Änderung oder Aufhebung hat (Wer Einsprache erhebt, muss glaubhaft darlegen, inwieweit ihm oder ihr aufgrund des geplanten Strassenbauprojekts ein persönlicher Nachteil erwächst). Die Einsprache muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Allfällige Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen (§ 17 StrG; §§ 21 ff. VRG, LS 175.2).

Einsprachen gegen die Enteignung sowie Begehren um Durchführung von Anpassungsarbeiten sind von den direkt Betroffenen ebenfalls innerhalb der Auflagefrist beim Tiefbauamt der Stadt Zürich, Werdmühleplatz 3, 8001 Zürich einzureichen (§ 17 StrG; §§ 21 ff. VRG).

Die Auflagedokumente finden Sie unter stadt-zuerich.ch/planauflagen (Link aktiv ab 20. Oktober 2023).

Tiefbauamt

Die Direktorin

Zürich, 20. Oktober 2023

 

www.stadt-zuerich.ch/ted...planauflagen

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